Rubrik | Einsatz |
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Thema | Übergabe von Einsatzstellen an Besitzer/Betreiber/Straßenbaulastträger | 23 Beiträge |
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 690546 |
Datum | 30.07.2011 12:42 MSG-Nr: [ 690546 ] | 5911 x gelesen |
Geschrieben von Frank ScheffskiDen Pförtner, der nicht unterschreiben darf, habe ich nicht ins Spiel gebracht, aber das ist durchaus ein praktikables Beispiel. Es existieren genug Gewerbeparks, die von einem Wachschutzdienst bewacht werden, der ggf. rund um die Uhr einen Pförtner stellt.
Ich weiß ja noch wo oder was du arbeitest, aber frag doch mal in deiner Firma wer bei euch rechtsverbindlich etwas unterschreiben darf?
Dann wirst du feststellen, dass das nur Leute dürfen die dafür ermächtigt werden, die unterschreiben dann mit i. V. oder sogar mit ppa.
Ich habe noch keinen Pförtner kennengelernt der sowas hatte.
Gruß
Thomas
Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion
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