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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Übergabe von Einsatzstellen an Besitzer/Betreiber/Straßenbaulastträger | 23 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 690463 | ||
Datum | 29.07.2011 13:35 MSG-Nr: [ 690463 ] | 5932 x gelesen | ||
Geschrieben von Frank Scheffski Das heißt, man hat rechtswirksam übergeben, auch wenn niemand übernommen hat? Passiert tagtäglich mit Bußgeldern. Wenn ich beim nächsten Mal beim falsch parken ein Knöllchen kriege, kann ich ja mal versuchen abzulehnen. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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