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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Übergabe von Einsatzstellen an Besitzer/Betreiber/Straßenbaulastträger | 23 Beiträge | ||
Autor | Fran8k S8., Nossen / Sachsen | 690444 | ||
Datum | 29.07.2011 10:28 MSG-Nr: [ 690444 ] | 6228 x gelesen | ||
Geschrieben von Thorsten Hermes ... Kopfschüttel Da kannst Du dich jetzt lange schütteln. Eine Übergabe der Einsatzstelle ist ein Verwaltungsakt und daran ist nun mal mindestens geknüpft, daß diese Übergabe rechtswirksam erfolgt. Wenn der Pförtner keine rechtswirksamen Erklärungen für das Objekt abgeben darf (daß er das manchmal aus verschiedenen Gründen nicht will, sei mal dahingestellt), ist die Übergabe nicht wirksam erfolgt. Punkt. Daß es manchmal etwas dauert, bis ein Objektverantwortlicher vor Ort ist, ist nichts neues. Aber spätestens wenn das öfter passiert und die Gebührensatzung entsprechend gestaltet ist, wird man sich um zügiges Erscheinen bemühen... MfG Frank | ||||
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