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Strafgesetzbuch
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMildere verurteilung durch Feuerwehreinsatz!36 Beiträge
AutorSven8 T.8, Hamburg / Hamburg690428
Datum29.07.2011 08:33      MSG-Nr: [ 690428 ]5297 x gelesen

Moin!

Geschrieben von Jürgen MostEigentlich eine Unverschämtheit.

Eigentlich ein ganz normales Urteil, dass sich komplett im normalen Rahmen bewegt:

§ 222 StGB "Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Geschrieben von Jürgen MostWie sagt schon der Volksmund: Ein bischen schwanger gibt es nicht!

Das gilt nur hinsichtlich der Frage, ob jemand eine Straftat begangen hat, nicht hinsichtlich der Frage wie er zu bestrafen ist.

Der Täter einer Straftat kann ein bißchen mehr oder weniger Schuld auf sich geladen habe. Das wird im deutschen Strafrecht völlig zu recht individuell für jeden Täter bestimmt. Wer besonders rücksichtslos war und nur seine Interessen zu seinem persönlichen Vorteil verfolgt, muss anders beurteilt werden, als derjenige der einem Augenblicksversagen unterliegt oder zum Beispiel moralisch wertvolle Ziele verfolgt. Es macht bei der Bestimmung des Strafmaßes einen Unterschied, ob man sich in fahruntauglichen Zustand ins Auto setzt, um seinem kranken Kind zu hause zur Hilfe zu eilen oder um noch schnell zur Disko zu fahren.

Schließlich handelt es sich auch nicht um einen "Freibrief", denn er ist ja nicht freigesprochen sondern verurteilt worden. Bei 120 Tagessätzen ist er damit vorbestraft und drei Monate Führerscheinverlust kann auch schon mal den Arbeitsplatzverlust bedeuten. Ich glaube auch nicht, dass jemand bewußt riskant fährt, weil er mit einem solchen Urteil rechnet. Das passt schon nicht richtig zur "Fahrlässigkeit" und würde bei der Strafmaßbestimmung eher zu seinem Nachteil sein und ein höheres Strafmaß bedeuten, weil er sich rücksichtslos verhält.

Wer mit dem Auto unterwegs ist, kann durch einen unscheinbaren Fehler - den jeder Autofahrer jeden Tag macht - relativ schnell einen anderen Menschen töten, wenn die Umstände entsprechend sind. Wenn nicht, hat er zwar den Fehler gemacht, fährt aber ganz normal nach hause und keinen kümmert es.

Die Entscheidung hat insofern eigentlich nicht wirklich was mit Feuerwehr zu tun, es hätte auch die kranke Frau zu hause sein können, oder ...

Gruß
Sven



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