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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verantwortlichkeit d. Führungskräfte bei Lagen ohne tatssächl. Einsatz | 5 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 690225 | ||
Datum | 28.07.2011 06:54 MSG-Nr: [ 690225 ] | 2380 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Fastner Was ist wenn 3 Stunden nach der BMA die Lagerhalle doch in Flammen steht, woran wird die Führungskraft ggf. vor Gericht gemessen? Das gleiche Problem hat der Rettungsdienst ja auch zu Hauf: Rettungsdienst wird wegen Lapalie gerufen, kommt und schaut. Alles ist gut, Patient muss nicht mit, will auch nicht. Am nächsten morgen ist die Person tot. Die Frage vor Gericht ist, ob "der Verantwortliche" die übliche und in der Situation angemessene Sorgfaltspflicht hat walten lassen, ob er dieses auch beweisen kann, sprich ob das entsprechend dokumentiert ist. Selbst schon erlebt: BMA, hingefahren, Bereich kontrolliert, alles gut. Kaum wieder eingerückt, erneuter Alarm BMA und direkt nach dem Ausrücken die Meldung über die Leitstelle: "Feuer bestätigt. Weitere Kräfte werden alarmiert." Grüße Manuel | ||||
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