Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | hier wird durchgegriffen! | 62 Beiträge |
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 690066 |
Datum | 26.07.2011 15:00 MSG-Nr: [ 690066 ] | 15473 x gelesen |
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Hallo Jürgen,
Geschrieben von Jürgen M@yerwas muss, darf, kann eine Gemeinde diesbezüglich tolerieren?
Ausschließlich das Verhalten innerhalb der FW ist für mich entscheidend.
Eine Verfehlung im Dienst würde mir ausreichen, um die Reißleine zu ziehen und den Kameraden zu entlassen. Aber dies muss absolut streitfest sein, nicht dass die Gde vor Gericht "hinten runter fällt" und der Kamerad erhobenen Hauptes in der FW bleiben darf.
Private Verfehlungen sind nach m.E. nur dann für die Mitarbeit in der FW relevant, wenn sich diese Verfehlungen auf die FW-Tätigkeit an sich beziehen (z.B. wenn ein Kamerad in seiner "Freizeit" im Nachbarort zündelt"), also Zuverlässigkeit, Charakterliche Eignung usw.
Es ist manchmal sicher schwer auszuhalten, hat man diese "Kameraden" aber erst mal in der FW, wird man sie (auf rechtlich sauberem Wege) so schnell nicht wieder los.
MfG, Thomas
Dies ist ausschließlich meine private Meinung
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