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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungsdienst
gehobener Dienst
RubrikAusbildung zurück
ThemaDFV Zum RettAssG6 Beiträge
AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW688672
Datum14.07.2011 21:52      MSG-Nr: [ 688672 ]1911 x gelesen
Infos:
  • 14.07.11 Rettungsassistentengesetz: Position zur Novelle

  • Geschrieben von Andreas Bräutigam
    Geschrieben von Manuel Schmidt
    > Erwerb der Fahrerlaubnis für "Einsatzfahrzeuge" (welche denn genau? C1? C1E? B?)
    > im Rahmen der Ausbildung?
    Ja, das ist gemeint (sprich: kann nicht Zugangsvoraussetzung sein). Für RTW wohl C1.

    Ah, ok.
    Das ist z.Zt. ja auch nicht Vorraussetzung für die Ausbildung zum RettAss.
    Wohl aber aber oft vorraussetzung um eine Anstellung zu finden.
    Von daher befürworte ich es ausdrücklich, wenn C1 Ausbildungsinhalt werden würde. Ich halte nix davon, wenn Azubis notwendige Qualifikationen mitbringen müssen. ass es nicht nur jetzt im RD so ist, weis ich. Gut finde ich das aber längst nicht.


    Geschrieben von Andreas Bräutigam
    > Da wird sich doch sicherlich ein geeigneter Pädagoge finden lassen,
    So viele gibts im Kommunaldienst davon nicht. Das Lehrpersonal der öff. Schulen kommt vom Land, und ob es bei VHS oder komm. Studieninstituten zwingend viele Pädagogen gibt, wage ich mal in Frage zu stellen...

    Ok, da bin ich dann leider einem Irrtum aufgesessen. Ich hätte gerade in Städten die ein "Schulamt" haben auch Pädagogen vermutet.
    Mir ist bekannt, dass es momentan kaum eine einer Feuerwehr angegliederte Schule (egal ob Rettungsdienst oder Brandschutz) gibt, die von einem Pädagogen geleitet wird.
    Im Bereich der Rettungsdienstschulen ist das abseits der Fw-Schulen immer mehr auf dem Vormarsch. Die Erfahrungen der letzten Jahre würde ich positiv beurteilen.
    Daher begrüße ich ausdrücklich, wenn für Rettungsdienstschulen eine Pädagogische Leitung (wie auch immer geartet) vorgeschrieben wird.
    Allerdings halte ich die Ausbildung zum geprüften Aus- und Weiterbildugnspädagogen (selbst wenn sie oder eine vergleichbare Ausbildung) Pflicht wäre auch zusammen mit einer "Berufsausbildung" zum gD nicht für geeignet eine pädagogische Leitung oder pädagogische Supervsion wahrzunehmen.
    (Wenngleich der "Aus- und Weiterbildungspädagoge (IHK)" zum ist-Zustand schon eine deutliche Verbesserung wäre).


    Grüße

    Manuel



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     14.07.2011 20:49 ., Dortmund
     14.07.2011 21:41 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     14.07.2011 21:52 ., Dortmund
     14.07.2011 23:07 ., Viskafors
     14.07.2011 23:20 ., Dortmund
     14.07.2011 23:34 ., Viskafors

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