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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Schutzhandschuhe techn. Hilfeleistung | 45 Beiträge | ||
Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 687814 | ||
Datum | 07.07.2011 14:09 MSG-Nr: [ 687814 ] | 22563 x gelesen | ||
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Geschrieben von Heiko Lorenz also Versicherungsschutz besteht. Versicherungsschutz besteht IMMER! Es kann höchstens sein, dass sich die Versicherung das Geld von den Verantwortlichen zurückholt. Siehe auch hier, ganz unten. (Interessant auch, dass in diesem Schreiben der BGUVV spezielle Schutzausrüstung für den IA vorschreibt und dafür Überhosen empfiehlt. Das nur mal am Rande für alle, die noch keine haben.) MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | ||||
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