Rubrik | Berufsfeuerwehr |
zurück
|
Thema | Kosten und Personal RTW-Besatzung | 28 Beiträge |
Autor | Patr8ick8 S.8, Offenbach / Hessen | 687164 |
Datum | 03.07.2011 10:55 MSG-Nr: [ 687164 ] | 5607 x gelesen |
Berufsfeuerwehr
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Arbeiter Samariter Bund
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Geschrieben von Frank ScheffskiNach Einführung des NEF-Systems stellte längere Zeit die BF den RS und der ASB den Fahrer des NEF.
RS und Fahrer? macht in Summe 3 Leute... Kenne das nur in der Form: RS oder RA + NA.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|