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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Wechsel der Dienststelle als Beamter | 16 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 686909 | ||
Datum | 30.06.2011 15:18 MSG-Nr: [ 686909 ] | 8103 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von = anonym = anonym öglichkeit 1: Ich bekomme von der neuen Dienststelle eine Urkunde überreicht und mein altes Dienstverhältnis wird automatisch unwirksam. Ist das ein übliches Vorgehen oder eher die Ausnahme? Hat meine neue Dienststelle dadurch Nachteile? Das nennt man unter Beamten "feindliche Übernahme", und so wird es von der abgebenden Dienststelle auch aufgefasst. Die neue Dienstelle hat Nachteile, da sie von der abgebenden Dienststelle keine Pensionsrückstellungen für Dich erhält. Geschrieben von = anonym = anonym Möglichkeit 2: Beide Dienststellen einigen sich auf einen Versetzungstermin. Falls sich mein derzeitiger Arbeitgeber allerdings querstellt, wie lange kann er die Versetzung hinaus zögern? Muss er überhaupt der Versetzung zustimmen? Gibt es vielleicht Fristen? Ja, er muss zustimmen, die Verzögerung kann üblicherweise bis zu 3 Monate dauern. Dennoch ist dies der übliche und vorgesehene Weg. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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