Rubrik | Einsatz |
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Thema | Mein Feuer --> Muss die Nachbar-FW bezahlt werden ? | 46 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 686822 |
Datum | 29.06.2011 20:34 MSG-Nr: [ 686822 ] | 11321 x gelesen |
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Feuerwehrgesetz
Verkehrsunfall
Feuerwehrgesetz
Feuerwehrgesetz
Feuerwehrgesetz
Verkehrsunfall
Geschrieben von Florian HeidenreichWie gesagt nach dem jetzigen BayFwG wäre die Zeit nach der Personenrettung abrechenbar.
Noch besser in Ba-Wü. Nach der Novelle des FwG Ba-Wü ist auch die Menschenrettung nach VU kostenpflichtig.
§34 Abs. 1 Nr. 2 FwG Ba-WÜ sind auch Einsätze die die sog. Pflichtaufgaben nach §2 Abs. 1 FwG Ba-Wü dann kostenpflichtig, wenn "der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängerfahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen verursacht wurde".
Das Ergebnis ist, dass (wenn man nicht im Einzelfall nach §34 Abs. 4 FwG Ba-Wü die unbillige Härte feststellt) nach einem VU auch bei Lebensrettung Kostenersatz vom Verursacher zu verlangen ist.
Die Frage ist, ob die Haftpflichtversicherung zahlt. Das ist für die Mitfahrer des Verursachers oder die Insassen eines anderen beteiligten Fahrzeugs als das des Verursachers sicherlich unstrittig.
Spannen wird es für den Verursacher (=Fahrer) selbst. Hier hilft ggf. nur eine private Unfallversicherung die Rettungs-/ Bergungskosten nach einem Unfall abdeckt, sonst könnte es sein, dass ein Fahrer die Kosten der eigenen Rettung nach einem von ihm selbst verursachten Unfalls selbst tragen muß.
Ob das vom Gesetzgeber wirklich so gewollt war als man die Vorschrift geändert hat (oder ob man nur die Fahrzeugbrandeinsätze endlich wieder kostenpflichtig machen wollte) entzieht sich meiner Kenntnis. Aber die ersten Fälle sind wohl schon im Rechtsstreit vor Gericht gelandet.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
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