Rubrik | Einsatz |
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Thema | Mein Feuer --> Muss die Nachbar-FW bezahlt werden ? | 46 Beiträge |
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 686817 |
Datum | 29.06.2011 19:59 MSG-Nr: [ 686817 ] | 11302 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
Rettungsdienst
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Servus Florian,
zumindest wird´s bei TH-Einsätzen in unserer Gemeinde so gehandhabt. In einer der Nachbargemeinden schaut´s da schon anders aus.
Da wurde vor einigen Jahren deren größte FF zu einem Unfall in unserer Gemeinde als 2. Schere alarmiert. Sie standen während des Einsatzes in Bereitschaft, das MZF leitete den Verkehr auf der B 299 um. Nachdem die Verletzte gerettet und dem RD übergeben war, wurde diese FF von uns entlassen. Auch die Verkehrssicherung wurde von uns übernommen. Kurz darauf, die Frau war kaum aus dem Krankenhaus entlassen, erhielt sie eine "gesalzene" Rechnung von unserer Nachbarkommune. Es dauerte einige Zeit, bis da die Wogen wieder geglättet waren und die Nachbargemeinde vom BayFwG überzeugt war.;-(
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Anton Kastner
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