Rubrik | Einsatz |
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Thema | Mein Feuer --> Muss die Nachbar-FW bezahlt werden ? | 46 Beiträge |
Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 686707 |
Datum | 28.06.2011 22:43 MSG-Nr: [ 686707 ] | 11694 x gelesen |
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Technische Hilfeleistung
Geschrieben von Florian Heidenreichnach dem neuen BayFwG im Art. 28 geregelt:
Ich bin ein Link zu Art. 28
Demnach sind heute nur die reinen Maßnahmen zur Menschenrettung (egal ob Brand oder TH) kostenlos. Uns wurde in der Feuerwehrschule das ganze so erklärt dass bei einem Verkehrsunfall von 3h Dauer, bei dem 0,5h jemand rausgeschnitten wird, 2,5h abgerechnet werden dürfen.
Ich habe zwar das alte BayFwG nicht zur Hand, bin aber der Meinung die Aussage "Brandeinsätze sind kostenlos, THL kostet" entstammt aus dem alten BayFwG.
Ok, danke. :-)
MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus
(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)
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