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Thema | Mein Feuer --> Muss die Nachbar-FW bezahlt werden ? | 46 Beiträge |
Autor | Thom8as 8S., Ainring / BY | 686661 |
Datum | 28.06.2011 11:51 MSG-Nr: [ 686661 ] | 12373 x gelesen |
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Verkehrsunfall
Servus,
Geschrieben von Ulrich BrügerBedeutet das, dass in den Fällen der überörtlichen Hilfe innerhalb der 15 km, in denen ein Verursacher, Brandstifter,böswilliger Alarmierer, Kraftfahrzeughalter usw. ausgemacht werden kann, dieser dann auch von der zur nachbarschaftlichen Hilfe hinzugeeilten Feuerwehr eine Rechnung bekommen kann, wie es bei einem Einsatz auf dem Gebiet der eigenen Gemeinde auch wäre? So würde ich das zumindest verstehen.
ja.
Geschrieben von Ulrich BrügerUnd wenn aus dem oben genannten Personenkreis keiner haftbar gemacht werden kann, müsste die Gemeinde, auf deren Gebiet sich das Schadensereignis zugetragen hat, für die evtl. Kosten der Nachbarfeuerwehr aufkommen?
m. E. nein.
Geschrieben von Ulrich BrügerGut, dieser letzte Fall erscheint etwas konstruiert, aber wie kann man sonst den 2. Halbsatz im Passus des Art 28 BayFwG
"Zum Ersatz der Kosten ist verpflichtet, wer [...] die Gefahr, die zu dem Einsatz der Feuerwehr geführt hat, verursacht hat oder sonst zur Beseitigung der von der Feuerwehr behobenen Gefahr verpflichtet war, ..."
verstehen?
Bezieht sich m. E. auf den Kostenpflichtigen. Dies kann im Einzelfall natürlich die Nachbarkommune sein, wenn auf deren Liegenschaft z. B. ein grundsätzlich abrechnungsfähiger Einsatz stattfand (z. B. Chlorgasaustritt im gemeindlichen Schwimmbad oder Ölspur auf Gemeindestraße oder VU verursacht durch gemeindliches KFZ usw.).
MfG
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