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Thema | Mein Feuer --> Muss die Nachbar-FW bezahlt werden ? | 46 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8B., Feuchtwangen / Bayern | 686640 |
Datum | 28.06.2011 08:34 MSG-Nr: [ 686640 ] | 12266 x gelesen |
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Hallo!
Eine Frage zu den bayerischen Verhältnissen:
Wie verhält sich jetzt eigentlich das hier:
Geschrieben von Carsten SchwarkBayern
Bei Einsätzen in Nachbargemeinden, die nicht weiter als 15 km von der eigenen Gemeinde entfernt liegen, müssen Feuerwehren kostenfrei helfen. Bei weiter entfernt liegenden Gemeinden kann sie sich auf Antrag die Kosten ersetzen lassen. (Art17 BayFwG)
mit dem Art. 28 BayFwG zur Kostenerstattung?
Bedeutet das, dass in den Fällen der überörtlichen Hilfe innerhalb der 15 km, in denen ein Verursacher, Brandstifter,böswilliger Alarmierer, Kraftfahrzeughalter usw. ausgemacht werden kann, dieser dann auch von der zur nachbarschaftlichen Hilfe hinzugeeilten Feuerwehr eine Rechnung bekommen kann, wie es bei einem Einsatz auf dem Gebiet der eigenen Gemeinde auch wäre? So würde ich das zumindest verstehen.
Und wenn aus dem oben genannten Personenkreis keiner haftbar gemacht werden kann, müsste die Gemeinde, auf deren Gebiet sich das Schadensereignis zugetragen hat, für die evtl. Kosten der Nachbarfeuerwehr aufkommen?
Gut, dieser letzte Fall erscheint etwas konstruiert, aber wie kann man sonst den 2. Halbsatz im Passus des Art 28 BayFwG
"Zum Ersatz der Kosten ist verpflichtet, wer [...] die Gefahr, die zu dem Einsatz der Feuerwehr geführt hat, verursacht hat oder sonst zur Beseitigung der von der Feuerwehr behobenen Gefahr verpflichtet war, ..."
verstehen?
Gruß Uli
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