Rubrik | Einsatz |
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Thema | Mein Feuer --> Muss die Nachbar-FW bezahlt werden ? | 46 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 686626 |
Datum | 28.06.2011 00:45 MSG-Nr: [ 686626 ] | 12275 x gelesen |
Tanklöschfahrzeug
in my not so humble opinion - Meiner unbescheidenen Meinung nach
Tanklöschfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Mahlzeit!
Geschrieben von Sven Hildebrandt§25 (2) Mit Ausnahme der Kosten für besondere Sachaufwendungen haben die Feuerweuren unmittelbar aneinandergrenzender Gemeinden bei Schadenfeuer unentgeltlich Hilfe zu leisten.
Mit anderen Worten:
Fordere ich hier in DO ein TLF aus Schwerte zum Brandeinsatz an, kann das nicht berechnet werden.
Fordert Schwerte bei uns eine Hochleistungspumpe zum Hochwassereinsatz an, können wir eine Rechnung schreiben.
Geschrieben von Sven HildebrandtUnd unmittelbar aneinandergrenzender ist ja wohl unmissverständlich...
naja, "unmittelbar aneinandergrenzende Gemeinden" sind IMNSHO Gemeinden, die mindestens ein kleines Stück gemeinsame Grenze haben. (oder??)
Mit anderen Worten:
brauche ich hier noch ein TLF und noch ein TLF, muss ich fein aufpassen: Das aus Herdecke (10 km Entfernung) ist noch kostenlos, das aus Wetter (17 km) aber schon nicht mehr! Also lieber eins aus Waltrop (35 km) anfordern, mit denen haben wir rund 4km gemeinsame Grenze.
Gruß,
Henning
P.S.: vor der Entscheidung werde ich nie stehen, weil bei uns überörtliche Hilfe nur von den höchsten Führungsebenen angefordert werden darf. Die dürfen dann auch entscheiden, was es kosten darf ;-)
P.P.S.: ja, wir haben eigentlich selber genug Tank-Kapazitäten...
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