Rubrik | Einsatz |
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Thema | Mein Feuer --> Muss die Nachbar-FW bezahlt werden ? | 46 Beiträge |
Autor | Cars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW | 686552 |
Datum | 27.06.2011 20:28 MSG-Nr: [ 686552 ] | 12452 x gelesen |
Feuerwehrgesetz
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Hallo Volker
Geschrieben von ---Volker--- Verwirrte Grüße
ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
Baden-Württemberg
Bei überörtlicher Hilfe sind der helfenden Feuerwehr die Kosten von der anfordernden Gemeinde zu ersetzen (§27 FwG BW)
Bayern
Bei Einsätzen in Nachbargemeinden, die nicht weiter als 15 km von der eigenen Gemeinde entfernt liegen, müssen Feuerwehren kostenfrei helfen. Bei weiter entfernt liegenden Gemeinden kann sie sich auf Antrag die Kosten ersetzen lassen. (Art17 BayFwG)
NRW
Bei einem Schadenfeuer ist die überörtliche Hilfe für die anfordernde Feuerwehr kostenlos, Ausnahme: Bestimmte Sachaufwendungen sind zu ersetzen. (§25 FSHG NW)
usw.
Eigentlich mag ich unsere föderale Struktur, aber gerade fand ich sie etw. hinderlich...
:-) Carsten
Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen.
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