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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKostenersatz. war: Betreten von Grundstücken im Einsatzfall2 Beiträge
AutorDr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern685533
Datum17.06.2011 18:23      MSG-Nr: [ 685533 ]1351 x gelesen

Rasenmäher sind keine Kraftfahrzeuge; im übrigen darf eine Gefährdungshaftung nie analog angenommen werden.


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Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung.

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 12.06.2011 13:30 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal Betreten von Grundstücken im Einsatzfall
 12.06.2011 19:35 Flor7ian7 P.7, Bergrheinfeld
 17.06.2011 18:23 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Hansestadt Greifswald

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