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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaTeilzeitkräfte als Hauptamtliche Einsatzkräfte bei einer Feuerwehr?19 Beiträge
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen685426
Datum16.06.2011 17:15      MSG-Nr: [ 685426 ]4650 x gelesen

Hallo,

auch wenn sich die Frage sicher nicht nur / nicht ausdrücklich an mich richtet:

Worauf willst Du hinaus, nicht mehr als 48 h / Woche (BTW: Mir und anderen erklärte jüngst ein Rechtsgelehrter, 60, 72, ... h / Woche seien auch ok, solange wieder ausgeglichen würde...), mind. 10 bzw. 12 Stunden Ruhezeit?

Hatten wir doch erst neulich: Damit dürfte fast jegliche, längere (und das ist sie manchmal nun mal) Tätigkeit bei der FF gestorben sein. Und auch sonst, bzgl. Aushilfen im RD usw.: Privatsache, überwacht i.d.R. keiner (der die Dienstleistung der Aushilfe haben will wäre schön blöd, den anderen (Hauptarbeitgeber) interessierts meistens nicht bzw. er überblickt das Problem gar nicht usw.).

Wobei, Ausgleich von Mehrarbeit über einen gewissen Zeitraum (siehe oben), das Ganze bei Leuten mit einer 38,5 h Woche an sich ganz gut und rechtskonform hinkommen sollte. Andere Seite, z.B. bei Studenten: Vorlesungen, Seminare, Nacharbeit + Nebenjob? Denke mal rechtskonform, da ersteres keine Arbeitszeit nach Gesetz, wie sieht es jodoch mit der tatsächlichen Arbeitsbelastung aus?

So ist das eben, ist nicht alles nur schwarz oder weiß...


Gruß

Daniel



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 16.06.2011 13:53 Jürg7en 7M., Weinstadt
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 16.06.2011 15:52 Sven7 W.7, Wegberg-Arsbeck
 16.06.2011 17:01 Dani7el 7R., Peine
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