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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Grenzübergreifender Grossbrand im Amtsvenn in Gronau/Enschede | 117 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 684316 | ||
Datum | 07.06.2011 20:40 MSG-Nr: [ 684316 ] | 55489 x gelesen | ||
Geschrieben von Thorsten Hermes Wo ist das Aufgabe der Feuerwehr? Zumindest im Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg kann ich hierzu nichts finden. Ich lasse mich aber gerne (mit Quelle) belehren, wenn das in anderen Bundesländern anderst geregelt ist. Gesetz zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg § 1 Ich meine hier doch schon rauszulesen das VB Aufgabe der Feuerwehren ist. Wieso soll das z.B. nur für Bauvorhaben gelten. Wir machen OTS nicht nur in Sonderbauobjekten sondern auch mind. jährlich einmal im Wald. Die Ergebnisse werden dann vor Ort mit den Verantwortlichen der Forst beraten bzw. gehen in die Beratungen der "AG Schutz der Wälder" mit ein. Für mich ist es auch eine Art Selbsterhaltungstrieb zu wissen wie es in meinen Wäldern aussieht. Derzeit aktuelles Problem ist z.B. das es rutschungsgefährdete Bereiche gibt (Stichwort Nachterstett) in denen absolutes Betretungsverbot herrscht. Das sind aber genau Bereiche in denen erst in den letzten Jahren aufgeforstet wurde, also Jungbestand. Hier wird derzeit noch nach Lösungen gesucht. Feuerwehrs wäre dumm wenn man sich da nicht mit einmischen würde, Fehler müssen wir schließlich ausbaden. Gruß Ralf Eine Statistik ist für Beamte das Selbe, wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne: Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung... http://twitter.com/nomex64 | ||||
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