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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Vergütung für Ausbilder | 13 Beiträge | ||
Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 684182 | ||
Datum | 07.06.2011 13:42 MSG-Nr: [ 684182 ] | 4137 x gelesen | ||
Hallo, da ihr im Rahmen des Landkreises den Kreisausbildern eine AE zahlen wollt (was sehr löblich ist) empfiehlt es sich, in die Aufwandsentschädigungssatzung (o.ä. Bezeichnung) eures Landkreises zu schauen. Dort wäre der richtige "Platz", um diese Zahlungen rechtssicher "unterzubringen". Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | ||||
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