Hallo Florian,
die Hilfsfrist und der AGBF-Wohnungsbrand sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe.
Rechtlich it die Hilfsfrist die Zeit, die vom Alarm bis zur ersten wirkungsvollen Maßnahme verstreichen darf. In den einzelnen Ländergesetzen variiert sie ein wenig und liegt so bei 8-10 Minuten. Jedoch ist sie unabhängig von dem Einsatzszenario.
(Interessant wäre hier die Frage, ob ein First Responder Einsatz ein Einsatz nach Brandschutzrecht oder nach Rettungsdienstrecht ist, da für beides mitunter andere Fristen im gleichen BL existieren.)
Wenn man so will regelt die Hilfsfrist die Anzahl der Wachen und das Szenario, oder besser die Szenarien deren Aussattung.
Anhand des "kritischen Wohnungsbrandes" lässt sich lediglich sagen, wieviel Personal, ich für so einen Fall vorhalten muss. Er sagt mir nicht, was für Fahrzeuge und Gerät alle bei einer FW sein muss.
Das wird erst ersichtlich aus dem BBP, der möglichst alle Gefahrenpunkte einer Kommune aufzählt und den daraus resultierenden Mannschafts-/Fahrzeugbedarf darstellt. Mit der Hilfsfrist kommt er aber nur da in Kontakt, wo sich herausstellt, dass im Gebiet diese nicht eingehalten werden kann und entsprechend neugebaut werden muss.
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