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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Lohnfortzahlung bei Unfällen im Einsartz | 9 Beiträge | ||
Autor | Torb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein | 681520 | ||
Datum | 19.05.2011 08:18 MSG-Nr: [ 681520 ] | 4244 x gelesen | ||
Moin, alles was ich schreibe gilt für die HFUK: Geschrieben von Sascha Heinrich Wie sieht die Sache aus. Wenn ich mir im Einsatz, Übung oder sonstige FW Tätigkeiten z.B. den Arm breche. Übernimmt dann die GUV auch den Lohnausfall? Heißt Verletztengeld siehe hier Geschrieben von Sascha Heinrich Für mich als selbstständiger steht eine normale Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht zu bzw. ist unbezahlbar. Schau hier mal rein. MkG Torben Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel. | ||||
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