Hallo,
Geschrieben von jürgen schmitzKann es sein, dass diese Stromverteiler nach Landesprüfsienst (RLP) nicht mehr zulässig sind und nur noch Geräte dieser Bauart genutzt werden sollen/müssen?
Als Argument gegen die "kompakten" Stromverteiler gilt das hohe Gewicht, das auf den Kontakten der Steckdose lastet und diese beschädigen kann. Deswegen kenne ich die oben abgebildete Version mit einem zusätzlichen Kragen, der das Einstecken in eine Steckdose verhindert. So kann der Verteiler nur in eine Kupplung gesteckt werden (die durch das Gewicht nicht geschädigt wird).
Auf deinem Bild kann ich den Kragen aber nicht erkennen, ggf. ist _dieses_ Exemplar also tatsächlich unzulässig!
Geschrieben von jürgen schmitzGibt es letztere dann auch in kompakterer Form ohne Anschlusskabel, also zum direkten anschließen an die Kabeltrommel?
Genau das wäre ja kontraproduktiv...
(die spezielle Vorschriftenlage in RLP kenne ich aber nicht)
Gruß,
Henning
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