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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaStromverteiler nicht mehr zulässig7 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW681255
Datum17.05.2011 12:56      MSG-Nr: [ 681255 ]4341 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von jürgen schmitzKann es sein, dass diese Stromverteiler nach Landesprüfsienst (RLP) nicht mehr zulässig sind und nur noch Geräte dieser Bauart genutzt werden sollen/müssen?

Als Argument gegen die "kompakten" Stromverteiler gilt das hohe Gewicht, das auf den Kontakten der Steckdose lastet und diese beschädigen kann. Deswegen kenne ich die oben abgebildete Version mit einem zusätzlichen Kragen, der das Einstecken in eine Steckdose verhindert. So kann der Verteiler nur in eine Kupplung gesteckt werden (die durch das Gewicht nicht geschädigt wird).

Auf deinem Bild kann ich den Kragen aber nicht erkennen, ggf. ist _dieses_ Exemplar also tatsächlich unzulässig!

Geschrieben von jürgen schmitzGibt es letztere dann auch in kompakterer Form ohne Anschlusskabel, also zum direkten anschließen an die Kabeltrommel?

Genau das wäre ja kontraproduktiv...

(die spezielle Vorschriftenlage in RLP kenne ich aber nicht)

Gruß,
Henning



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 17.05.2011 11:54 jürg7en 7s., Trier
 17.05.2011 12:11 Udo 7B., Aichhalden
 17.05.2011 12:14 jürg7en 7s., Trier
 17.05.2011 12:56 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 17.05.2011 20:50 jürg7en 7s., Trier
 17.05.2011 13:12 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 17.05.2011 13:30 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf

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