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Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz
Ortsbrandmeister
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDienstgrad und Einsatzleiter8 Beiträge
AutorLudg8er 8F., Melle / Niedersachsen680953
Datum15.05.2011 13:09      MSG-Nr: [ 680953 ]9701 x gelesen

Ich vermute mal, dass Kamerad Freese das an der NABK gelernt hat. In vielen (vermutlich sogar fast allen?) nds. Gemeinden gibt es u. a. eine "Dienstanweisung für die Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr xy"

Beispiel siehe hier:
http://www.fredenbeck.de/v3/upload/ortsrecht/samtgemeindefredenbeck/dienstanweisungortsbrandmeisterffeuerwehr.pdf

Und dort ist u. a. geregelt, dass die EL-Übernahme von der Funktion und vom "Rang" abhängt (siehe Abschnitt B, Absatz a) "...Im Verhinderungsfalle geht diese auf seinen Vertreter bzw. den danach ranghöchsten Feuerwehrführer (Zug-, Gruppen-, Staffel-, Truppführer) über").
Einfach einmal in die kommunalspezifisch gültige Dienstanweisung schauen. Zumindest dem OrtsBM - besser aber zumindest allen Feuerwehrführungskräften - sollte diese vorliegen.

Es wird vermutlich (hoffentlich) so sein, dass die Stadt Lüneburg dieses mit dem BvD schriftlich verbindlich anders geregelt hat. Das muss dann aber ebenfalls als Dienstanweisung der Kommune (Unterschrift Bürgermeister bzw. ggf. noch Gemeinde-/Stadtdirektor) formal schriftlich festgelegt sein und sollte zumindest auch allen Führungskräften inkl. der BvD bekannt (!) sein.

Gruß
Ludger



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