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Thema | Höherwertiges Recht, war: Zeichen zum Einweisen von Fahrzeugen | 28 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 680952 | ||
Datum | 15.05.2011 12:41 MSG-Nr: [ 680952 ] | 7068 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Weyrich Einen richtigen "Einweiser" braucht es eigentlich nur bei sehr komplizierten Fahrmanövern, bei denen der Fahrer nicht alles überblicken kann oder wirklich zentimetergenau fahren muss ohne dass er das direkt oder in seinen Spiegeln (die vor allem bei neueren Fahrzeugen zumindest alles vorn und seitlich passierende überblickbar machen) sehen kann. Joo, ein LF parke ich normalerweise so nicht, dann lege ich lieber einen B 20 mehr... Ausnahme ist zB eine DLk, die muss eben dicht dran. Hier muessen Schaeden beim Einsatz halt bezahlt werden... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | ||||
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