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RubrikTaktik zurück
ThemaHöherwertiges Recht, war: Zeichen zum Einweisen von Fahrzeugen28 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz680949
Datum15.05.2011 12:30      MSG-Nr: [ 680949 ]7060 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Jan Ole UngerJetzt fährt ein Maschinist rückwärts, sieht das Einweisezeichen "Halt" nach FwDV 1, missversteht dies und fährt eine Delle ins LF. Der Maschinist sagt, dass das Einweisezeichen "Halt" nach UVV eben anders aussieht, als es der Einweiser gegeben hat. Der widerspricht und zeigt auf die FwDV, die Gültigkeit hat.

Wer übernimmt die Kosten für die LF-Reparatur, Maschinist oder Einweiser? Bzw. was ist das höherwerige Recht?


Mal ganz abgesehen davon:

In 95% der Fälle wird kein Einweiser benötigt sondern lediglich ein Sicherungsposten. Der muss dem Fahrer genau ein Zeichen geben, nämlich "Halt".
Der Sicherungsposten braucht nichts weiter zu tun, als den Bereich hinter dem Fahrzeug zu beobachten, den der Fahrer nicht überblicken kann. Taucht ein Hindernis (egal welcher Art) auf, zeigt er dies dem Fahrer an. Für alle Fahrzeugbewegungen ist und bleibt der Fahrer verantwortlich. Dies sollte im Feuerwehrbereich insbesondere die "normalen" Fahrmanöver abdecken, von rückwärts in die Halle fahren bis wenden an Einmündungen, Einfahrten oder Kreuzungen. Hierzu benötigt der Sicherungsposten weder Fahrerlaubnis noch Füherschein.

Einen richtigen "Einweiser" braucht es eigentlich nur bei sehr komplizierten Fahrmanövern, bei denen der Fahrer nicht alles überblicken kann oder wirklich zentimetergenau fahren muss ohne dass er das direkt oder in seinen Spiegeln (die vor allem bei neueren Fahrzeugen zumindest alles vorn und seitlich passierende überblickbar machen) sehen kann. Der Einweiser sollte dann allerdings auch ein auf diesem Fahrzeug geschulter Fahrer mit passender Fahrerlaubnis sein.

Wenn Feuerwehrmann/-frau XY zum einfahren in die Fahrzeughalle tatsächlich einen Einweiser und nicht nur einen Sicherungsposten benötigt, sollte er/sie lieber noch ein wenig üben oder man sollte die Abmessungen des Fahrzeugstellplatzes mal genauer prüfen...

Gruß,
Michael



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 25.11.2008 17:23 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg Zeichen zum Einweisen von Fahrzeugen
 14.05.2011 19:26 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 14.05.2011 20:14 Olf 7R., Hilbersdorf
 14.05.2011 20:57 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 14.05.2011 21:15 Udo 7B., Aichhalden
 15.05.2011 12:15 Maik7 Z.7, Naumburg
 15.05.2011 12:30 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 15.05.2011 12:41 Lüde7r P7., Kelkheim
 15.05.2011 17:07 ., Thierstein
 15.05.2011 18:01 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 15.05.2011 18:08 ., Thierstein
 15.05.2011 18:07 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 15.05.2011 18:31 Udo 7B., Aichhalden
 15.05.2011 18:51 Lars7 T.7, Oerel
 15.05.2011 19:02 ., Lüneburg
 15.05.2011 19:21 Udo 7B., Aichhalden
 15.05.2011 19:51 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 16.05.2011 15:56 Alex7and7er 7W., Linden
 16.05.2011 16:08 Lars7 T.7, Oerel
 16.05.2011 16:31 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 17.05.2011 01:15 Seba7sti7an 7W., Linden
 17.05.2011 08:25 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 17.05.2011 08:44 Lars7 T.7, Oerel
 17.05.2011 09:12 ., Thierstein
 17.05.2011 09:58 Lars7 T.7, Oerel
 17.05.2011 12:15 ., Thierstein
 17.05.2011 12:47 ., Lüneburg
 17.05.2011 19:58 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 15.05.2011 19:17 Udo 7B., Aichhalden

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