Rubrik | Taktik |
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Thema | Höherwertiges Recht, war: Zeichen zum Einweisen von Fahrzeugen | 28 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 680949 |
Datum | 15.05.2011 12:30 MSG-Nr: [ 680949 ] | 7060 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Feuerwehrdienstvorschrift
Hallo,
Geschrieben von Jan Ole UngerJetzt fährt ein Maschinist rückwärts, sieht das Einweisezeichen "Halt" nach FwDV 1, missversteht dies und fährt eine Delle ins LF. Der Maschinist sagt, dass das Einweisezeichen "Halt" nach UVV eben anders aussieht, als es der Einweiser gegeben hat. Der widerspricht und zeigt auf die FwDV, die Gültigkeit hat.
Wer übernimmt die Kosten für die LF-Reparatur, Maschinist oder Einweiser? Bzw. was ist das höherwerige Recht?
Mal ganz abgesehen davon:
In 95% der Fälle wird kein Einweiser benötigt sondern lediglich ein Sicherungsposten. Der muss dem Fahrer genau ein Zeichen geben, nämlich "Halt".
Der Sicherungsposten braucht nichts weiter zu tun, als den Bereich hinter dem Fahrzeug zu beobachten, den der Fahrer nicht überblicken kann. Taucht ein Hindernis (egal welcher Art) auf, zeigt er dies dem Fahrer an. Für alle Fahrzeugbewegungen ist und bleibt der Fahrer verantwortlich. Dies sollte im Feuerwehrbereich insbesondere die "normalen" Fahrmanöver abdecken, von rückwärts in die Halle fahren bis wenden an Einmündungen, Einfahrten oder Kreuzungen. Hierzu benötigt der Sicherungsposten weder Fahrerlaubnis noch Füherschein.
Einen richtigen "Einweiser" braucht es eigentlich nur bei sehr komplizierten Fahrmanövern, bei denen der Fahrer nicht alles überblicken kann oder wirklich zentimetergenau fahren muss ohne dass er das direkt oder in seinen Spiegeln (die vor allem bei neueren Fahrzeugen zumindest alles vorn und seitlich passierende überblickbar machen) sehen kann. Der Einweiser sollte dann allerdings auch ein auf diesem Fahrzeug geschulter Fahrer mit passender Fahrerlaubnis sein.
Wenn Feuerwehrmann/-frau XY zum einfahren in die Fahrzeughalle tatsächlich einen Einweiser und nicht nur einen Sicherungsposten benötigt, sollte er/sie lieber noch ein wenig üben oder man sollte die Abmessungen des Fahrzeugstellplatzes mal genauer prüfen...
Gruß,
Michael
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| 25.11.2008 17:23 |
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Jan 7Ole7 U.7, Hamburg Zeichen zum Einweisen von Fahrzeugen |
| 14.05.2011 19:26 |
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Jan 7Ole7 U.7, Hamburg |
| 14.05.2011 20:14 |
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Olf 7R., Hilbersdorf |
| 14.05.2011 20:57 |
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Jose7f M7., Dillingen / Saar |
| 14.05.2011 21:15 |
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Udo 7B., Aichhalden |
| 15.05.2011 12:15 |
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Maik7 Z.7, Naumburg |
| 15.05.2011 12:30 |
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Mich7ael7 W.7, Herchweiler |
| 15.05.2011 12:41 |
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Lüde7r P7., Kelkheim |
| 15.05.2011 17:07 |
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., Thierstein | |