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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstgrad und Einsatzleiter | 8 Beiträge | ||
Autor | Henr8y P8., Waltersdorf / Sachsen | 680927 | ||
Datum | 14.05.2011 23:26 MSG-Nr: [ 680927 ] | 10301 x gelesen | ||
Die Übergabe der Einsatzleitung regelt die FwDV 100 unter Punkt: 3.3.3.4 "Wechsel der Einsatzleitung Nachrückende Führungskräfte können die Einsatzleitung nur übernehmen, wenn ihnen dies nach Gesetz zusteht. Sie sollten dies nur tun, wenn hierfür eine sachliche Notwendigkeit vorliegt. Vor Übernahme der Führungsverantwortung muss eine umfassende Lageeinwei- sung erfolgt sein. Bereits eingeleitete Maßnahmen und Befehle dürfen nur beim Vorliegen zwingender Gründe geändert werden. Übernahme und Übergabe der Einsatzleitung müssen immer klar formuliert und bekannt- gegeben werden, zum Beispiel: "Ich übernehme die Einsatzleitung. Übernehmen Sie die ... " sowie "Habe Einsatzleitung an ... übergeben. Ich übernehme die ... ." Eine Übergabe und Übernahme der Einsatzleitung muss bei jedem Wechsel einer Füh- rungskraft oder der Führungsverantwortung erfolgen und ist den nachgeordneten Einsatz- kräften bekannt zu geben und zu dokumentieren" Bedeutet, Einsätze wegnehmen kann nur der Wehrführer oder sein Stellvertreter. Als oberster Dienstherr kann der Bürgermeister den Wehrleiter "entmachten" und die Einsatzleitung an andere Führungskräfte übertragen. Ein Zugführer ist kein Vorgesetzter und kann damit dem Gruppenführer nicht die Einsatzleitung wegnehmen. | ||||
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