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Thema | Höherwertiges Recht, war: Zeichen zum Einweisen von Fahrzeugen | 28 Beiträge | ||
Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 680915 | ||
Datum | 14.05.2011 20:14 MSG-Nr: [ 680915 ] | 7675 x gelesen | ||
Geschrieben von Jan Ole Unger Wer übernimmt die Kosten für die LF-Reparatur, Maschinist oder Einweiser? Die Kommune. Mal abgesehen das Mißverständinsse immer möglich sind und zu Fehlern führen, kann ich mir nicht vorstellen, dass es sowas außer in Deutschland noch irgendwo auf der Erde derart massiv gibt. Bloß gut das wir solche Probleme haben, es wäre wohl sonst nicht auszuhalten. Recht hin oder her Maschinist und Einweiser arbeiten als Team und sollten Handzeichen vorher absprechen, so schwer kann das meiner Meinung nach nicht sein. Wenn sich der Maschinist bei einem Zeichen der Bdeutung nicht klar ist hat er anzuhalten. Das mag rechtlich anders sein, sicherer ist es allemal. Gruß Olf | ||||
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