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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Überarbeitung DIN für 5 kVA Generatoren?! | 9 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 680438 | ||
Datum | 10.05.2011 21:10 MSG-Nr: [ 680438 ] | 5975 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Uwe Stegemann
Nur warnend. Soll der Isowächter dann andere Schutzmaßnahmen ersetzen oder ergänzen? Die tolle Doppelfehlerabschaltung funktioniert ja "draußen" nicht wirklich bzw. Interessiert es $_Markenhersteller nicht, dass er kompletten Mist ausliefert... Vom Verständnisproblem der Schutzleiterprüfeinrichtung beim Anwender mal ganz abgesehen. Wenn da jährlich einmal in sakraler Unterweisungs-Zeremonie die Segeltuchtasche ausgerollt wird und man dem Moment des Aufleuchten beim Abtasten der Rahmenschrauben huldigt, dann hat man alles, nur nicht die Durchgängigkeit des Schutzleiters zum Scheinwerferstativ nachgewiesen... .Geschrieben von DIN-Gremium in E DIN 14865
Es heißt nebenbei inzwischen Schutztrennung mit mehreren Verbrauchern (bei mir: STmmV). Und da fordert die DIN VDE 0100-410 in Anhang C.3 recht explizit eine fachliche(!) Beaufsichtigung... Also schonmal SEG Elektrofachkraft gründen ;o)
Hmm, hoffen wa mal, es versteht dann auch wer... Interessant, was es da bislang für ein rumgeiere gab, warum trotz DIN VDE 0100-410 von 2007 das ja bei Feuerwehrs irgednwie alles ganz anders sei und besagte VDE dort nicht gelten würde... Bloß nich einräumen, dass man da gerade eine recht gravierende Inkonsistenz in den Regelwerken hat, wenn man eine Leitnorm wie die 0100-410 ("Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag") verschärft, bevor die darauf aufbauenden Einzelnormen angepasst sind. ANMERKUNG 2 Bei Anwendung dieser Schutzmaßnahme dürfen einphasige Betriebsmittel nach DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510) eingesetzt werden. Sie müssen bezüglich Isolationswiderstand und Spannungsfestigkeit DIN EN 60335-1 (VDE 0700-1) entsprechen. Also nix mehr mit TP 8/1, Plasmaschneider oder Be- und Entlüftungsgerät am Standard-Moppel?!
Und das hier sicher mitlesende Hersteller sich mal daran halten und nicht Ware broken by design ausliefern und meinen, es merkt schon keiner...
Damit fällt streng genommen die "THW- (und ehemals Landesabhängig bei Feuerrwehrs mal erlaubte, mal verbotene) Option", drei 50er Trommeln direkt am Moppel anzuschließen raus... Bzw. setzt bewusste Abweichung von den Standards vorraus. Technisch isses ja ok, wenn mehr als zwei Trommeln direkt am Moppel (oder nur sehr kurze Verteilerzuleitung) angeschlossen werden. Das Sinken des Isolationswiderstandes zwischen aktiven Teilen und dem ungeerdeten Potentialausgleichsleiter unter 100 Ω je V Nennspannung ist optisch und akustisch zu melden, wobei die optische Meldung nicht abschaltbar sein darf und das akustische Signal quittierbar sein muss. Das Signal für die akustische Meldung muss deutlich hörbar sein und sich ausreichend von den anderen Geräuschen der Umgebung unterscheiden. Da is nun die Frage, ob das die Einsprüche überstanden hat. Keine Ahnung... Noch lieber wäre mir abschaltender Wächter, meinetwegen per Schlüsselschalter brückbar gewesen. Die 100m-Forderung besteht so nämlich weiterhin, da ja Doppelfehler imme rnoch abgeschaltet werden müssen, was der Isowächter aber in warnender Ausführung nicht kann. Man kommt mitsamt Isowächter aber dem "IT-System" statt "STmmV" ein stück näher, in Anlhneung an VDE 0100-717 könnte man vielleicht sogar von einem "sinngemäßen IT" ohne Erder ausgehen, und das Schutzleitersystem die Rolle einer nennen wir es mal "schwebenden Ersatz-Erde" einnimmt. Hätte den Vorteil, dass damit völlig VDE 0100-410-konform die Fachaufsicht umgangen wird. Gruß, Thorben | ||||
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