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Thema | Feuerwehr für Filmaufnahmen ? | 4 Beiträge | ||
Autor | Knut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben | 680071 | ||
Datum | 06.05.2011 09:25 MSG-Nr: [ 680071 ] | 1560 x gelesen | ||
Hallo Jürgen, mein Freund ist Filemacher und deshalb habe ich mich mit diesem Thema schon befasst. Aber achtung, als Rechtsgrundlage diente mir hier immer bayerisches Recht. Meine Recherche ergab damals, das eine Feuerwehr als kommunale Einrichtung sehr wohl als Dienstleister auch bei Filmaufnahmen tätig werden kann. Die aktuelle Gestzeslage macht keinen Unterschied, ob die Feuerwehr nun für einen Verein Absperrmassnahmen durchführt, für den Kreisbauhof die Straße reinigt oder eben für eine Produktionsfirma Material und Personal bereitstellt. Es ist aber zu empfehlen, die Maßnahme mit dem obersten Dienstherrn (Bürgermeister) abzusprechen, dann ist die Sache in trockenen Tüchern. Da solche Filmaufnahmen ja selten "zeitkritisch" sind sollte das gut möglich sein. Gruß Knut "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!" (J. Stiegel, 2009) | ||||
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