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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Es gilt: Keine Abstützung mit Hubrettungsfahrzeugen auf Gehwegen! | 12 Beiträge | ||
Autor | Holg8er 8E., Hofheim / Bayern | 680060 | ||
Datum | 06.05.2011 07:11 MSG-Nr: [ 680060 ] | 5337 x gelesen | ||
Hallo Jan Ole, klar das dieses Bild Wasser auf die Mühlen der "NichtGehwegsabstützer" ist. Für mich ist es ein Restrisiko, welches nicht immer komplett ausgeschlossen werden kann. Mir fällt hierzu das Bild des Teleskopmastes ein, bei dem die Abstützung auf der Straße eingebrochen ist. Restrisiko. Die Diskussion um dieses Thema wird geführt von den verantwortungsvollen Feuerwehrleuten (diese stützen nicht auf dem Gehweg ab) und den verantwortungslosen Feuerwehrleuten (stützen auf dem Gehweg ab). Da kommt dann auch immer der beliebte Einwand mit der guten Versicherung die man dann hoffentlich hat. Bei der Diskussion um dieses Thema (habe ich im März auch schon so ähnlich einmal gepostet) wird vergessen das deine Aussage gleichbedeutend ist mit: Ich stütze nicht mehr auf einer Einfahrt zu einem privaten Gelände ab. Ich stütze nicht mehr auf dem Hof eines Unternehmens ab. Ich stütze nicht mehr auf dem Gelände eines Landwirtschaftlichen Betriebes ab. Ich stütze nicht mehr auf einem geschotterten Parkplatz ab. usw. Und ich stütze generell nur noch auf einer Straße und einer Feuerwehr-Aufstellfläche ab. Und wenn keine Straße und/oder eine Feuerwehraufstellfläche da ist, dann unterbleibt der Einsatz des Hubrettungsgerätes. Es sei denn es kommt zur berühmten Menschenrettung. Das alles, folgerichtig zu deiner Aussage, da du in keinster Weise für eine andere Aufstellfläche als die Straße oder einer Feuerwehraufstellfläche sagen kannst, das diese den statischen Unterbau wie eine richtig gebaute Straße in Deutschland hat. War es nicht so, das ihr euch von Drehleiter.info bei der Überarbeitung der EN-Norm für Hubrettungsfahrzeuge in Zeug gelegt habt und Haltepunkte im Korb auf den Weg gebracht habt? Denke da war was. Warum Jan Ole legt ihr euch oder natürlich andere die hierauf Einfluss haben nicht ins Zeug und bringt die Herstelller der Hubrettungsfahrzeuge endlich dazu, vernünftiges Unterlegmaterial bei Hubrettungsgeräten mit zu verlasten, welches den Einsatz auf den vielen der oben genannten Aufstellflächen mit entsprechender Lastverteilung sicherer machen? Das wäre mal was. Und bei einem Punkt sind wir uns einig. Auffahrbohlen gehören nicht zu geeignetem Unterlegmaterial. MkG Holger Eiring www.ffw-hofheim.de | ||||
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