Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Brandschutzbedarfsplan in Villingen-Schwenningen und die Folgen... | 15 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 680059 |
Datum | 06.05.2011 07:02 MSG-Nr: [ 680059 ] | 5468 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Gerhard PfeifferFür viel gefährlicher und weitreichender halte ich allerdings die publizierte Meinung, dass sich EA-FF-Angehörige bei der Anwesenheit bezahlter FF-Angehöriger als FA zweiter Klasse empfinden. Ob da Psychologen noch helfen können???
Bei Feuerwehrs? Nee, nicht wirklich.
Gleiche Argumentation kommt doch, wenn man erklärt, dass nicht jeder FA Feuerschutzkleidung benötigt... Von daher ist das wohl ganz tief eingepflanzt ;-)
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
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