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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBewohner Zugang zur verrauchten Wohnung verwehren?24 Beiträge
AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW678763
Datum24.04.2011 22:40      MSG-Nr: [ 678763 ]7275 x gelesen

Geschrieben von Ralf HauptvogelDer Doctor kann ihn auch nicht mitnehmen, solange keine psychische Erkrankung vorliegt.
Zumindest in NRW ist es recht klar und eindeutig geregelt.
Einfach nur "verrückt" oder "uneinsichtig" reicht halt nicht.
Finde ich im übrigen auch gut.

Geschrieben von Ralf HauptvogelWen dann auch noch dazu kommt das er keine sozialen Bindungen hat steht man ziemlich blöd da.
Wie ja schon geschrieben wurde:
Wenn der Betroffene nicht direkt eine andere Möglichkeit hat, als zurück in Seine Wohnung, also etwa zu freunden oder Bekannten zu gehen, will er zwangsläufig zurück in seine Wohnung.
Ggf. traut er sich auch nicht da um HIlfe zu bitten.
Da braucht es jemanden, der mit ihm nach einer Lösung sucht. Das kann schonmal ein paar Stunden dauern. Ist halt leider manchmal aufwändig, manchmal ist im Vorfeld gar nicht geklärt wer sich darum kümmern kann.


Wenn er geschäftsfähig ist, die Gefahr versteht und es trotzdem will?
Tja nun :-(

Ob die Polizei da entsprechende Möglichkeiten gegen den Willen hat?



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 24.04.2011 00:49 Ralf7 H.7, Drebkau
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