Also zumindest für die Unibibo Magdeburg kann ich sagen, dass die Informationsbeschaffung für Dritte nicht zulässig ist.
Ergo wäre ein solcher Auftrag ("Ich brauch mal einen Auszug, hol mal.") ein Verstoß gegen die Nutzungsordnung.
Geschrieben von Unibibliothek Magdeburg Bereitstellung von Normen (nur für Hochschulmitglieder des Landes Sachsen-Anhalt)
So ähnlich ist es evtl. auch bei den anderen Unibibos, die sowas anbieten. Verstehen muss man das aber nicht...
Ja, ich bin einer von den Verrückten, die häufig mit einer Kamera rumrennen: www.bos-fahrzeuge.info
Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung!
Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr!
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