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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Richtlinien für einen ELW/MTW | 54 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 675814 | ||
Datum | 05.04.2011 18:23 MSG-Nr: [ 675814 ] | 23402 x gelesen | ||
Geschrieben von Norman Steinich Also wir haben Gelder zur Verfügung die einen ausführlichen Ausbau beinhalten könnte. Also Router; Fax, Tel usw. Die Frage stellt uns, dürfen wir einen Schrank mit Fax und Ordnereinheit ausschreiben?? Du kannst auch einen Anhänger mit der Beladung ausschreiben. Das ist nirgendwo verboten... Allerdings habe ich den starken Verdacht, dass Euch ein "bißchen" das Hintergrundwissen zu so einer Ausbauplanung fehlt. Und das Geld ist da das geringste Problem.... Geschrieben von Norman Steinich Wo ist unsere Grenze? das technisch machbare (und da beginnen sie die Probleme...) Geschrieben von Norman Steinich Am Gewicht soll es nicht liegen da nehmen wie ein 3,88t Fahrgestell aha, schon vordefiniert... dann nehme ich an, dass die Führerscheinfrage kein Problem ist. Weil das heißt C1 oder "Feuerwehrführerschein" (den vor kurzem in NRW noch jeder abgelehnt hat und man langsam auch umzufallen scheint...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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