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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | DIN EN 1846 ändert Gewichtsklassen | 7 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 675625 | ||
Datum | 04.04.2011 10:36 MSG-Nr: [ 675625 ] | 3881 x gelesen | ||
Geschrieben von Tobias Josef Riesch der Unterschied zu geländegängig dürfte dann vor Allem in der Bodenfreiheit, Bodenfreiheit unter den Achsen und den Rampenwinkeln bestehen?? die Einteilungen der Kategorie 2 oder 3 bleiben ansonsten unverändert Geschrieben von Tobias Josef Riesch Ist bei der Definition "geländegängig" auch eine Mindestwattiefe vorgeschrieben? aus dem Gedächtnis nein, Forderungen sind zu vereinbaren (wäre ja auch für jeden nicht wirklich erforderlich, wenns keine HW-Lagen gibt...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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