Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Blaulicht für Amtsträger..., war: Aprilscherze 2011 | 61 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 675483 |
Datum | 02.04.2011 17:18 MSG-Nr: [ 675483 ] | 16091 x gelesen |
Organisatorischer Leiter
Hilfsorganisation
Leitender Notarzt = "Chefarzt" im Einsatz
Voraussetzungen:
Notarzt, gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen,
einsatztaktische Ausbildung und Führungskompetenz
Je nach Bundesland ist diese Funktion im Gesetz erwähnt oder nicht.
I.d.R. Ernennung in eine LNA-Gruppe durch den Träger des RD.
Leitender Notarzt = "Chefarzt" im Einsatz
Voraussetzungen:
Notarzt, gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen,
einsatztaktische Ausbildung und Führungskompetenz
Je nach Bundesland ist diese Funktion im Gesetz erwähnt oder nicht.
I.d.R. Ernennung in eine LNA-Gruppe durch den Träger des RD.
Leitender Notarzt = "Chefarzt" im Einsatz
Voraussetzungen:
Notarzt, gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen,
einsatztaktische Ausbildung und Führungskompetenz
Je nach Bundesland ist diese Funktion im Gesetz erwähnt oder nicht.
I.d.R. Ernennung in eine LNA-Gruppe durch den Träger des RD.
Organisatorischer Leiter
Geschrieben von Manuel SchmidtWenn es also in der Tat um genau eine Person geht, nämlich den "HvB vom Dienst" [1] des Landkreises oder der kreisfreien Stadt dann sehe ich das insgesamt als eher entspannt.
Nein. Es geht nicht nur um eine Person. Sondern um die gesamte Führungsleiste. Das kann genauso der Ordnungsdezernent sein, der Gesundheitsdezernent, der Baudezernent,...
Geschrieben von Manuel SchmidtDer kann dann, genau wie etwa der OrgL sich ein 'getarntes' Blaulichtfahrzeug für seine Dienstwoche mit nach hause nehmen.
Da es sich nicht um wechselnde DIenste handelt eher nicht. Das ist kein Bereitschaftsdienst wie Du ihn Dir als Angehöriger eine HiOrg vorstellst. Sondern das ist Bestandteil seines Jobs. Er hat bei BEdarf die Funktion im Verwaltungsstab wahrzunehmen. Und der Vewaltungsstab (nach dem neuen Stabsmodell in Ba-Wü) ist nichts anderes als eine auf das wesentliche konzentrierte Behördenstruktur (die sitzen nicht mal in einem Stabsraum zusammen). Die arbeiten genau so wie sonst auch, nur mit kürzeren Entscheidungswegen und weniger Personal. Aber längst nicht mehr so stabsmäßig wie wir als Gefahrenabwehrorganisation mit Stabsraum, Vierfachvordruck,...
Und diese Struktur wird nur ab und zu und wesentlich seltener ins Leben gerufen, als der LNA eingesetzt wird. Dazu kommt, dass der LNA Ausrüstung und Führungsmittel in seinem Bereoitschafts-/ Dienstfahrzeug mitführen muß. Das braucht der Verwaltungsstab nicht. Denn er arbeitet von seinem gewohnten Büro aus. Unter Nutzung der gesamten Verwaltungsinfrastruktur (Datenbanken, Archive, Telefon, Fax, Mail, Netzwerk,...).
Es geht nur darum, dass er wenn es eben erforderlich ist zeitnah diese Arbeit aufnehmen kann. Und dann nicht z.B. im Stau derer steht, die gerade von der Arbeit heim fahren oder hin fahren oder Lagebedingt im Stau stehen und er erst 4h später an seinem Arbeitsort ankommt.
Geschrieben von Manuel SchmidtIrgendwie finde ich meine Lösung noch einfacher.
Wird anderswo ja mit dem LNA, OrgL auch praktiziert.
Wäre dann richtig, wenn es das selbe wäre. Ist aber Äpfel mit Birnen verglichen. s.o.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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| 01.04.2011 16:54 |
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Maik7 Z.7, Naumburg Aprilscherze 2011 | |