Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Blaulicht für Amtsträger..., war: Aprilscherze 2011 | 61 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 675482 |
Datum | 02.04.2011 17:08 MSG-Nr: [ 675482 ] | 16099 x gelesen |
Organisatorischer Leiter
Hallo,
Geschrieben von Manuel SchmidtWenn es also in der Tat um genau eine Person geht, nämlich den "HvB vom Dienst" [1] des Landkreises oder der kreisfreien Stadt dann sehe ich das insgesamt als eher entspannt.
Der kann dann, genau wie etwa der OrgL sich ein 'getarntes' Blaulichtfahrzeug für seine Dienstwoche mit nach hause nehmen.
Dazu grundsätzlich Ack.
Allerdings löst man damit nicht das von Ulrich angesprochene Problem der nicht-Arbeitsfähigkeit des Stabes. Man hat keine Fachleute für die jeweiligen Bereiche (Gesundheit, Verkehr, Energie, Gebäude, ...)
Der eine Entscheidungsträger kann nunmal keinen ganzen Stab ersetzen (und wichtige Entscheidungen kann man notfalls auch erstmal am Telefon besprechen).
Dann braucht man dazu auch keine Ausnahmegenehmigung oder sonstwas. Das Auto halt halt Blaulicht als "Fahrzeug des Katastrophenschutzes".
Das scheint aber mindestens ein Landesverwaltungsamt anders zu sehen...
Gruß,
Henning
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| 01.04.2011 16:54 |
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Maik7 Z.7, Naumburg Aprilscherze 2011 | |