Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Blaulicht für Amtsträger..., war: Aprilscherze 2011 | 61 Beiträge |
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 675481 |
Datum | 02.04.2011 17:03 MSG-Nr: [ 675481 ] | 15945 x gelesen |
Organisatorischer Leiter
Leitender Notarzt = "Chefarzt" im Einsatz
Voraussetzungen:
Notarzt, gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen,
einsatztaktische Ausbildung und Führungskompetenz
Je nach Bundesland ist diese Funktion im Gesetz erwähnt oder nicht.
I.d.R. Ernennung in eine LNA-Gruppe durch den Träger des RD.
Organisatorischer Leiter
Geschrieben von Christian Fischer Und das auch nur für die wesentlichen Entscheidungsträger. Ob die Sekretärin des OB da ist oder nicht ist Nebensache. Aber ob der OB oder sein Vertreter im Amt da ist, das ist schon irgend wie wichtig.
Ich muss gestehen ich hab den Ursprünglichen Jux-Thread nicht gelesen (sollte ich das noch tun?)
Wenn es also in der Tat um genau eine Person geht, nämlich den "HvB vom Dienst" [1] des Landkreises oder der kreisfreien Stadt dann sehe ich das insgesamt als eher entspannt.
Der kann dann, genau wie etwa der OrgL sich ein 'getarntes' Blaulichtfahrzeug für seine Dienstwoche mit nach hause nehmen.
Dann braucht man dazu auch keine Ausnahmegenehmigung oder sonstwas. Das Auto halt halt Blaulicht als "Fahrzeug des Katastrophenschutzes".
Geschrieben von Christian FischerDas wäre die einfachste aller Lösungen, aber für D nicht bürokratisch genug.
Irgendwie finde ich meine Lösung noch einfacher.
Wird anderswo ja mit dem LNA, OrgL auch praktiziert.
[1]
Oder wie man die Funktion auch nennt (Die Möglichkeiten sind dazu ja vielfältig).
Also die Person, die bei nicht erreichbarkeit des HVB dazu ermächtigt ist, sämtliche notwendigen Entscheidungen zu treffen.
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| 01.04.2011 16:54 |
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Maik7 Z.7, Naumburg Aprilscherze 2011 | |