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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Blaulicht für Amtsträger..., war: Aprilscherze 2011 | 61 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 675477 | ||
Datum | 02.04.2011 16:35 MSG-Nr: [ 675477 ] | 16081 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino In den Krisenstäben gibts üblicherweise (oft nicht vergütete) Bereitschaftszeiten für die jeweiligen Vertreter, die aus den obersten Ebenen der beteiligten Ämter und ggf. der Stadtspitze (oder deren benannte Vertreter) bestehen. Welches Schutzziel hat Düsseldorf (oder gerne auch andere Gefahrenabwehrbehörden) denn für den Kriesenstab festgelegt? Wie schnell muss dieser in welcher Besetzung seine Arbeit aufnehmen können? Wenn man zu dem Schluss kommt "So schnell wie irgendwie möglich" wird man nicht um feste rufbereitschaften, ein gesichertes alarmierungssystem und ein Fahrzeug mit SoSi herumkommen. Geschrieben von Ulrich Cimolino Das ist NICHT so, wie bei der Feuerwehr, wo man einfach notfalls "nachalarmiert" oder die nächste Einheit kommen lässt. Ich habe deinen Hinweis, dass es hier nicht um Führungskräfte der Feuerwehr geht durchaus gelesen. Mich interessiert allerdings, wie ihr in Düsseldorf adhoc einen Führungsstab besetzt? Bei bestimmten Ereignissen im Zuständigkeitsgebiet hat man ja sicherlich feste Rufbereitschaften. Wie ist dass im normal-Betrieb bei euch organisiert? | ||||
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