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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hartz IV: Keine Abstriche bei Aufwandsentschädigung | 97 Beiträge | ||
Autor | Maik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt | 675081 | ||
Datum | 30.03.2011 17:18 MSG-Nr: [ 675081 ] | 37380 x gelesen | ||
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Geschrieben von Florian Besch Warum? Ich gehe von den Fall aus, es wird eine angemessene Aufwandsentschädigung (in Form einer Pauschale) gezahlt und nicht eine Bezahlung pro Stunde, die den Aufwand überdeckt. Im Falle einer angemessenen Aufwandsentschädigung finde ich es unkameradschaftlich, dass man sich über eine Anrechnung unterhält (siehe Absatz 3). Hier geht es meiner Meinung um folgende Frage: Ist die Zahlung, die die Gemeinde leistet, eine Aufwandsentschädigung oder geht sie drüber hinaus (z.B. bei Bezahlung pro geleisteter Stunde)? Im ersten Falle gilt mein Absatz 1, denn auch ein Arbeitsloser hat einen Aufwand (Bezin, Telefonkosten, Strom, Wäsche...), der durch die gerechtfertigten Aufwandsentschädigung auch abgegolten werden muss. Im Zweiten Falle muss man sich die Frage stellen, ob das dann noch etwas mit Ehrenamt zu tun hat, wenn man für seine Tätigkeit bezahlt wird. Geschrieben von Florian Besch Am besten am Wohnort, 35h, bei fürstlicher Bezahlung und 30 Tagen Urlaub. Ich sage hier noch einmal. Es muss auch Arbeit vorhanden sein. Gerade, wenn man eine Familie (insbesondere "Eltern im Rentenalter" hat) ist das nicht immer so einfach, wenn man da 400 km weit weg arbeitet. Und die Frage hier ist nicht eine Frage der Höhe der Sozialleistung, sondern eine Höhe der Löhne. Wie von dir richtig teile ich er neosoziale (nenne es auch sozialistische) als neoliberale Auffassung. Darüber hier jedoch im Detail zu diskutieren geht denke ich mal zu weit. Geschrieben von Florian Besch Falsche Aussage! Die Richtige lautet: bis 165 € bekommst du auch AVE dann wird es angerechnet. Da stimme ich dir zu. Ich habe auch gesagt, dass es richtigerweise (zumindest bis zum halben Regelsatt) nicht angerechnet wird. Das es da ersteinmal eine Grenze geben muss, ist auch klar. (Falls nachgewiesen wurde, dass höhere Kosten entstanden, so sind diese natürlich dann auch zu berücksichtigen). Über solche Beträge rede ich in dem Fall nicht. Ich bin bisher vom Grundsatz ausgegangen. | ||||
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