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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaVersicherte Tätigkeiten, Neue Broschüre der UK RLP22 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW675058
Datum30.03.2011 15:33      MSG-Nr: [ 675058 ]7462 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Thomas KleeIch finde es auch i.O., dass die UK Versicherungsschutz bietet, wenn doch mal jemand MEHR getrunken hat, auch die BAK von 1,1 finde ich i.O.
Ich finde es gut, dass ein Kamerad im Falle eines Falles nicht "im Regen stehen bleibt", sondern dass ihm die UK (= die Gemeinschaft) hilft.

Hätte die UK in diesen Fälle einfach ohne große Worte "geleistet", o.k.

Nicht so glücklich bin ich mit dem Umstand, dass diese Regelung jetzt durch diese Broschüre quasi allen FWen zumindest in RLP bekannt gemacht wird.

Ob sich dies auf die Selbstdisziplin der jeweiligen Kameraden auswirkt, nach ein paar Bierchen oder Weinchen zuviel daheim zu bleiben, wird sich in nächster Zeit zeigen.


Das ist fast zu befürchten.

Deswegen vielleicht noch ein anderer Zusammenhang:
Die UK zahlt (u.U.) bis 1,1 Promille, genauso wie sie bei Unfällen im Verkehrsbereich ohne Warnweste zahlt, beim Innenangriff ohne Überbekleidung, beim Motorsägen ohne Schnittschutz und bei der Rauchvergiftung, die man bei der Brandbekämpfung ohne Atemschutz erlitten hat.

Das bedeutet aber _nicht_, dass in den genannten Beispielen das Verhalten so i.O. war, und es bedeutet auch nicht, dass nicht hinterher noch irgendjemand Ärger bekommt!

Letztlich sollte man für sein Handeln auch nicht die Grenzen des Versicherungsschutzes in den Vordergrund stellen, sondern die Sicherheit für sich selbst und für andere.

Deswegen bin ich persönlich auch ein Freund der ganz einfachen Regelung "sicher fahrtauglich = einsatztauglich = weniger als 0,3 Promille". (Bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Patientenkontakt kann aber auch die leichte "Fahne" bei geringerer Alkoholkonzentration schon unangemessen sein)

Gruß,
Henning



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