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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Aufwand eines FA (hü) war: Aufwandsentschädigung ALG 2 | 6 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 675057 | ||
Datum | 30.03.2011 15:33 MSG-Nr: [ 675057 ] | 2443 x gelesen | ||
Ich erlaube mir noch anzumerken das nach dem Einsatz in aller Regel auch eine Körperreinigung fällig ist. Da fallen dann u.U. noch extra Kosten an. Ansonsten kann ich deinen Ansatz nachvollziehen. Ich denke alles was bis zu 10€ Aufwandsentschädigung pro Einsatz geht ist angemessen. So sind auch meine Berechnungen. Gruß Ralf Eine Statistik ist für Beamte das Selbe, wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne: Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung... http://twitter.com/nomex64 | ||||
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