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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAufwand eines FA (hü) war: Aufwandsentschädigung ALG 26 Beiträge
AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg675057
Datum30.03.2011 15:33      MSG-Nr: [ 675057 ]2443 x gelesen

Ich erlaube mir noch anzumerken das nach dem Einsatz in aller Regel auch eine Körperreinigung fällig ist. Da fallen dann u.U. noch extra Kosten an.

Ansonsten kann ich deinen Ansatz nachvollziehen. Ich denke alles was bis zu 10€ Aufwandsentschädigung pro Einsatz geht ist angemessen. So sind auch meine Berechnungen.



Gruß Ralf


Eine Statistik ist für Beamte das Selbe,
wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne:
Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung...

http://twitter.com/nomex64

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 26.03.2011 18:43 Raim7on 7P., Stelle - Ashausen Hartz IV: Keine Abstriche bei Aufwandsentschädigung
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