News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Aufbauhersteller als Generalunternehmer nicht mehr möglich? | 8 Beiträge | ||
Autor | Step8han8 B.8, Pinneberg / SH | 675049 | ||
Datum | 30.03.2011 15:28 MSG-Nr: [ 675049 ] | 4130 x gelesen | ||
Geschrieben von Oliver Roland Nun teilten mir unabhängig voneinander zwei Aufbauhersteller mit das dies so einfach nicht mehr möglich sei. War das nur eine "lose" Mitteilung, oder eine formale Rüge zur laufenden Ausschreibung? Das den meisten Aufbauherstellern die GU-Regelung missfällt ist ja durchaus bekannt. Geschrieben von Oliver Roland Die Fahrgestellhersteller (mind. ebenfalls zwei) würden die Fahrgestelle seit ca. 4-6 Wochen nicht mehr an den Aufbauhersteller direkt vermarkten, sondern nur noch an den Endkunden (Kommune). Reden die hier von Wunsch oder Wirklichkeit? Letztendlich ist es zuvorderst ein Problem der Aufbauhersteller, wenn sie nicht angebotsfähig sind. Der Beschaffer muss sein Beschaffungsvorhaben nicht am Markt ausrichten, sondern an seinem konkreten Bedarf. Sprich, wenn ihr einen GU (zur Vermeidung der vielfältigen und risikoreichen "Schnittstellenprobleme) möchtet, dann ist das euer gutes Recht. (Vgl. dazu OLG Schleswig, Beschluss vom 19.02.2007, 1 Verg 14/06) „In dubio pro reo“ Meine Forumsbeiträge geben allein meine private bzw. persönliche Meinung wieder! Es grüßt freundlich Stephan Bandlow-Hoyer | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|