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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Sonderrechte abseits der StVO (war: Einsatz + Alkohol) | 15 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 674990 | ||
Datum | 30.03.2011 09:38 MSG-Nr: [ 674990 ] | 3129 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning Koch Springlicht, was trotz Länderabsprache ganze Bundesländer mit Ihren Polizeien bzw. Rettungsdiensten nicht zu interessieren scheint... Geschrieben von Henning Koch viele Arten von Heckabsicherung und Reflexbeklebung das ist v.a. eins: Bundeslandabhängig... (in NRW interessierts so gut wie keinen, in BaWü nimmt der TÜV dagegen ausserhalb konkreten Zulassungen keine Abnahme vor) Geschrieben von Henning Koch Ob das beim Privatfahrzeug genauso locker gesehen wird wie bei Einsatzfahrzeugen weiss man dann hinterher... Nun, seit mir v.a. im Winter jede Menge umfangreichst beleuchteter Weihnachtsbäume mit den Abmessungen von ca. 6 - 18,75 x 4 x 2,55 m bei ca. 18 - 40 t entgegen kommen, sieht der Gesetzgeber bzw. die Polizei das bei Privatfahrzeugen offensichtlich viel lockerer als (wir) für die Fw/BOS... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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