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Thema | 'Dramatische' Katzenrettung | 46 Beiträge | ||
Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 674781 | ||
Datum | 29.03.2011 11:20 MSG-Nr: [ 674781 ] | 10787 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Lieffertz Eine Kostenübernahme durch den Halter ist übrigens auch nicht immer durchsetzbar! Es handelt sich IMO erstmal um ein Fundtier. Für die sind hier bei uns soweit ich weiß die Gemeinden zuständig. Kann die Gemeinde, bzw. die dort zuständige Stelle/ Person, wegen Tierquälerei belangt werden, wenn sie sich nicht 'ordentlich' um das Fundtier kümmert? Könnte es also nicht im Eigeninteresse der Gemeinde liegen, dass die Feuerwehr das Tier dort unbeschadet herunterholt? Grüße Jens | ||||
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