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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hartz IV: Keine Abstriche bei Aufwandsentschädigung | 97 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 674554 | ||
Datum | 28.03.2011 00:34 MSG-Nr: [ 674554 ] | 37299 x gelesen | ||
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Geschrieben von Manuel Schmidt Da muss man zwangsläufig den Eindruck bekommen, dass man als Arbeitssuchender, auch wenn man noch eine Stelle hat, im eigentlichen Hauptberuf ebend Arbeitssuchender ist und ausschlieslich das zu tun habe, was man von der Agentur gegen Arbeit gesagt bekommt. Wenn man sich dann mal kümmert und eine sinnvolle Fortbildung habe möchte werden einem genauso Knüppel zwischen die Beine geworfen. Eine Fortbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit wird z.B. nicht bezahlt. Dafür darf man aber zwei Wochen später eine 18 monatige Umschulung zu einem völlig fachfremden Beruf antretten. Dieses Amt (ne ist ja jetzt ne Agentur) ist so dermaßen was von unflexibel das es eigentlich kein Wunder ist das dort kaum jemand eine Arbeit bekommt. Ich selbst bin eigentlich Ing. für Wärmetechnik und habe dann eine Weile als Ing in einem Ing.-Büro f. Brandschutz und Arbeitssicherheit gearbeitet. Damit konnte kein Sachbearbeiter wirklich umgehen. Um auf das Thema Aufwandsentschädigung zurück zu kommen. Es gibt bei jeden FM(SB) Ausgaben die er hat. Das fängt schon bei der Reinigung der unter der Einsatzbekleidung getragenen privaten Wäsche an. Geht weiter über Fahrkosten, Batterien usw. Für mich gehören auch die Zeitungen die man sich zur Weiterbildung kauft dazu. Es gibt nicht so viele die am Tage noch zu Hause sind. Hier bei uns kannst du am Tage nur noch auf Rentner, Vorruheständler und Arbeitslose bauen. Wer Arbeit hat ist in der Regel auswärts. Das sind Leute die es weiß Gott nicht so dicke haben. Da ist die Aufwandsentschädigung wirklich nur dafür da ihnen überhaupt zu ermöglichen die Kosten für das Ehrenamt zu ertragen. Oder anders: Man muss sich das Ehrenamt auch leisten können. Wie viele Hartz-IV-Empfänger leisten sich denn ein Ehrenamt ? Gruß Ralf Eine Statistik ist für Beamte das Selbe, wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne: Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung... http://twitter.com/nomex64 | ||||
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