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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hartz IV: Keine Abstriche bei Aufwandsentschädigung | 97 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 674477 | ||
Datum | 27.03.2011 16:09 MSG-Nr: [ 674477 ] | 37422 x gelesen | ||
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Geschrieben von Lüder Pott Sowas rechnen wir nicht ab. Die Einsatzkraft war ab Alarmierung halbe oder ganze Stunden aktv - fertig. Moment. Du bist doch gegen Pauschalierungen. Die Alternative dazu ist nunmal nur die Spitzabrechnung. Und das bedingt jeder Menge einzelner individueller Abrechnungsvorgänge. Ach ja. Wenn der FM 10km Anfahrt hat, dann bleiben von 10€/h gerade noch 4€ Lohnersatz über (denn 20km x 0,30 € = 6 €). Also keine feuchten Augen wegen der paar Kröten bekommen. Geschrieben von Lüder Pott Genau daran harken ja die Merkwuerdigkeiten. Es ist für den Fall des Einsatzes ein kombinierter Satz. Dieser deckt Lohnausfall und Aufwand für den konkreten Einsatz ab. Eben um verschiedene einzelne Sachverhalte einfach abrechnen zu können und zu verhindern, dass der einzelne FM nichts bekommt (also drauflegt) oder FM, AG oder Stadtverwaltung unnötig viel Arbeit haben. Die Funktionsentschädigung für Führungs-/ Fuktionspersonal ist ebenfalls ein reiner pauschalierter Aufwandsersatz. Kein Ersatz für Lohnausfall. Auch hier soll nur bürokratischer Aufwand verhindert werden. Sollte in Ausübung der Funktion Lohausfall entstehen (z.B. Ausbildungen, Lehrgänge,...) wird diese selbstverständlich wie bei jedem anderen FM ersetzt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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