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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hartz IV: Keine Abstriche bei Aufwandsentschädigung | 97 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 674468 | ||
Datum | 27.03.2011 15:27 MSG-Nr: [ 674468 ] | 37660 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Fischer Dazu muß der AN aber zum AG gehen und sagen "Du, ich war da mal eine Stunden nicht da, melde Dich bei der Gemeide, dann bekommst Du das ersetzt". Dann muß sich jemand bei der Verwaltung des AG hinsetzen, raussuchen was der Bruttoverdienst des AN ist, einen Antrag ausfülle, diesen mit einem Brief eintüten. Dann muß der Zahlungseingang überwacht werden, das ganze gebucht werden. Für so einen Vorgang kannst Du in der Industrie einen Kostenaufwand von 25 € ansetzen. Das ist dann tlw. so viel wie der Lohnausfall selbst... Kann man auch anders organisieren, dann ist der ganze Aufwand minimal. Gibt bei uns z.B. nach dem Einsatz ein Formular, da werden die "Fehlzeiten" eingetragen, das wird abgegeben und gut ist. Was dann beim AG passiert, ist dann letztlich egal, mein AG hat z.B. für Stunden sowas noch nie ausgefüllt, wenn dann nur für tagelange Abwesen heit an der LFS. Ich sehe es auch ehrlicherweise nicht ein entsprechend Gleitzeit dafür zu opfern (mache ich schon oft genug, da brauche ich das nicht noch für Einsätze). Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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